Schild "Finanzamt"

Die Landesfinanzkasse Daun ist zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs aller rheinland-pfälzischen Finanzämter. Innerhalb dieser Zuständigkeit steht Ihnen das Kommunikationscenter unter der oben angegebenen Rufnummer während der Öffnungszeiten für Fragen rund um den Zahlungsverkehr zur Verfügung.

Öffnungszeiten

Mo - Do08:00 - 16:00 Uhr
Fr08:00 - 13:00 Uhr

Bei Fragen zur Festsetzung, Fragen zu Bescheiden, Änderungen der Bankverbindung, Fristverlängerungen und Anträge auf Ratenzahlungen oder den Erlass von Säumniszuschlägen wenden Sie sich bitte direkt an ihr zuständiges Finanzamt. Unter diesem Link gelangen Sie zu einer Auswahlliste der rheinlandpfälzischen Finanzämter.

Die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahren
Mit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie keine Frist mehr versäumen und riskieren auch keine Säumniszuschläge. Sie ersparen sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist jederzeit widerrufbar und völlig risikofrei. Außerdem tragen Sie dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.

So können Sie mitmachen
Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Festsetzungs-Finanzamt. Verwenden Sie dazu unsere Vordrucke. Sie enthalten alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben. Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck rechtzeitig, das heißt vor Fälligkeit der Steuerbeträge bei Ihrem Finanzamt ein.

Bankverbindung

Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17

BIC-Code: MARKDEF1570

Landesfinanzkasse Daun

Eine öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) kann unter anderem erfolgen, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

Nachfolgende Verwaltungsakte und Dokumente werden öffentlich bekanntgemacht.

Öffentliche Zustellungen



Unser Service für Sie

Broschüren, Ansprechpersonen, Vordrucke oder FAQs. Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz bietet Ihnen hier speziell auf Sie zugeschnittene Informationen an.